Mein spätes
Engagement im Ruhestand als selbständiger Versicherungsmakler hat seine
besondere Geschichte:
Während
meiner Dienstzeit als Lehrer an der Herderschule Gießen habe ich es für
notwendig gehalten, Abgangsklassen in den Lernbereichen Arbeits- und
Gesellschaftslehre auch Grundwissen zu vermitteln, das im späteren Arbeitsleben
notwendige, praktische Lebenshilfen liefern konnte: Wie schließe und kündige
ich Verträge, führe ein Konto, plane meine Ausgaben, wozu Sparen, welche staatliche Förderungen kann ich dabei
nutzen, welche Risiken muss, welche sollte ich versichern, auf welche
Interessen stoße ich dabei und wie kann ich Werbeaussagen bewerten?
Da diese
Themen weder in der eigenen Schulzeit berührt wurden, noch in der
Lehrerausbildung vorkamen, kam es zur ersten Auseinandersetzung mit dem Bereich
der finanziellen Vorsorge und seiner Strukturierung für den Unterricht.
Nach
Erfahrungen mit einer eigenen Baufinanzierung habe ich dann auch Kolleginnen
und Kollegen als Vertrauensmann einer Bausparkasse beraten. In dieser Funktion
bin ich dann zu einer Gesellschaft gewechselt, die im Öffentlichen Dienst auch
als Versicherer stark vertreten war. Hier konnte ich mich im Bereich Kranken-
Lebens- und Rentenversicherungen fortbilden.
In der
Beratung und der Vermittlung von geeigneten Verträgen zur privaten Vorsorge wurde
bald deutlich, dass das Vertreten allein eines Anbieters nicht geeignet war,
bedarfsgerechte Lösungen anzubieten und wohlbegründete Entscheidungen für über
Jahrzehnte laufende Verträge vorzubereiten.
Hinzu kamen
mit den Belangen von vier Kindern und einer weiteren, überwiegend in
Eigenleistung aufgebauten Immobilie vielfältige eigene Erfahrungen im Bereich
der finanziellen Vorsorge. Selbst von einer- in der Konsequenz auch
existenzgefährdenden- Falschberatung betroffen, habe ich den Wert einer
Anbieter unabhängigen Beratung erfasst und mich mit einer Tätigkeit als
selbständiger Makler auseinandergesetzt, der allein im Auftrag seines Mandanten
tätig wird.
Die
„Vorsorgeprodukte“ der großen Gesellschaften am Markt werden über eine Werbung
verkauft, die primär auf emotionale Entscheidungen abzielt: Das Bedürfnis nach
Fürsorge oder die Angst vor möglichen dramatischen Ereignissen sind aber keine
geeigneten Ratgeber zu langfristigen, mit hohen Kosten verbundenen und oft nur
schwer zu revidierenden Weichenstellungen in der privaten Vorsorge.
Mit der
wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung
und der damit verbundenen „Riesterrente“ wurde eine ergänzende private Vorsorge
auch für Beamte zum Thema. Mit der Beobachtung der Vorgänge in diesem neuen
Markt, „private Altersvorsorge“, der für die Branche mit einem
Millionenpotenzial von Verträgen überaus lukrativ war und der, in einer Art
Goldgräberstimmung hart umkämpft, schnell auch unseriöse Vermittler und
Methoden auf den Plan rief, stand für mich fest, dass hier nur eine unabhängige
Vermittlung ohne Leistungsdruck geeignet war, die Interessen des Verbrauchers
wahrzunehmen.
In
Verbindung mit meinen eigenen Erfahrungen ergab sich für meine Tätigkeit der
Grundsatz, niemals zu einem Abschluss zu raten, den ich in gleicher Situation nicht
auch für mich selbst gewählt hätte. Ehrliche Bedarfsermittlung und Leistungsvergleich
sind hier unabdingbare Voraussetzungen zu rationalen Entscheidungen zu
Verträgen, die über Jahrzehnte tragen sollen.
Die Basis zu
einer bedarfsgerechten privaten Ergänzung der Altersbezüge für die von mir
beratenen Kolleginnen und Kollegen ist die Kenntnis des
Beamtenversorgungsrechts und eine individuelle Versorgungsanalyse. Mit der
näher rückenden eigenen Pensionierung habe ich mir auch zu diesem schwer zu
erfassenden System Kenntnisse verschafft und diese ebenso weitergegeben.
Dass die
Beamtenschaft bereits mit der Neuregelung ihrer Versorgung in 1992 ganz empfindliche
Einbußen hinnehmen musste und ihre Absicherung insbesondere während der
Dienstzeit deutlich schlechter gestellt worden war, war hier nur wenig ins
Bewusstsein geraten und wurde schließlich von der „Riester“-Diskussion völlig
überdeckt. Eine rational angegangene Vorsorge für Dienstanfänger hätte hier zunächst
die Absicherung ihrer Arbeitskraft, und im speziellen Falle ihrer „Dienstfähigkeit“
als Beamte empfohlen. Der finanzielle Ausgleich der 3,25 mit der Rentenreform
eingebüßten Prozentpunkte in der Endstufe der Versorgung mit einer
„Riesterrente“ war da eher sekundär.
Zum besseren
Verständnis der gegenwärtigen Versorgungslage habe ich Mitte der 2000er insbesondere
für die nach dem Neuen Recht eingetretenen jüngeren Beamten ein Referat „Entwicklung
und Stand des Beamtenversorgungsrechts“ erstellt, das ich den Kollegien über
die Personalräte in Form einer Informationsveranstaltung anbiete. Deren Inhalte
aktualisiere ich fortlaufend.
Als sich in
2003 die neue Europäische
Vermittlerrichtlinie abzeichnete, die mich ohne geeignete Fachausbildung
vom bisher verantwortlichen Berater zum „Tippgeber“ degradiert hätte, habe ich die
Tätigkeit als „Vertrauensmann“ aufgegeben und eine Ausbildung zum
Versicherungsfachmann BWV absolviert. Nach meiner Pensionierung habe ich dann den
Schritt gewagt, mich als Versicherungsmakler selbständig zu machen. Jetzt
konnte ich unabhängig und nur im Auftrag meines Kunden beratend und vermittelnd
tätig werden. Genutzt habe ich dieses nebenberufliche Gewerbe aber nur sehr
begrenzt.
Als Makler
erwuchs nämlich auch die Verpflichtung, geregelt in §93 HGB ff., dem Kunden das
in seiner Situation jeweils bestmögliche Produkt (von ca. 280
Versicherungsgesellschaften am Markt) anzubieten. Die Haftung hierzu muss mit
einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch die
weitere Betreuung der Verträge und Hilfe in Schadensabwicklungen gehören zum
Aufgabenbereich des Versicherungsmaklers.
Um dies
alles in einem eigenen Büro abdecken zu können, bedarf es heute einer guten
Software Ausstattung, deren Kosten in keinem Verhältnis zu dem von mir
angestrebten Geschäftsumfang mit einem kleinen, gut zu betreuenden Kundenkreis und
der Schwerpunktsetzung private
finanzielle Vorsorge gestanden hätte.
Ich habe
mich daher auf eine im Vorfeld beratende Tätigkeit zurückgezogen und
Vermittlung und Betreuung von Abschlüssen einem befreundeten Maklerbüro übertragen,
das mich auch in meiner Ausbildung zum Versicherungsfachmann unterstützt hatte.
Um die von
mir gewünschte Konstellation auch eigenständig verwirklichen zu können, habe
mich jetzt als selbständiger Vertriebspartner der CLARUS-AG angeschlossen. Hiermit ist es mir möglich, Ihnen alle
wesentlichen Leistungen eines Maklers
rechtssicher zu erbringen.
Als Hinweis auf den Schwerpunkt meiner
Arbeit, Hilfen bei einer vorausschauenden privaten Vorsorge anzubieten, habe
ich V-Point als Logo gewählt, den Aussichtspunkt,
an dem man verharrt und nach vorn schaut.
(Design: henny-jakob-art.de)